Nachdem in der Bürgerversammlung 2019 die Klosterbergfreunde Statements mit ihren Bedenken gegen eine Bebauung des Klosterbergs dargelegt haben, kündigte der Oberbürgermeister noch in dieser Versammlung Gutachten an, die die genannten Probleme Wasser (Versickerung), Luft (Frischluftzufuhr) und Verkehr untersuchen sollten (s. Beschluss der CSU). – Das geschah NICHT auf Wunsch der Bebauungsgegner.
Im Stadtrat wurde ebenfalls darüber diskutiert und der Bauausschuss beauftragte die Gutachten einschließlich eines gesetzlich vorgeschriebenen Naturschutzgutachtens.
Nach einiger Zeit fragten Naturschützer nach (s. Schreiben an die Stadt) und erhielten eine Antwort, die die beauftragte Fragestellung des jeweiligen Gutachtens sowie die erbetenen Zwischenergebnisse nicht beinhaltete; und statt des angekündigten Verkehrsgutachtens wurde auf vorhandene Verkehrsmessungen verwiesen. (s. Antwort).
Untersuchungen zu den Gutachten erfolgten (s. Ankündigung). Aufsehen erregte das Bodengutachten, denn hierfür wurde mit einem großen Bagger gearbeitet und das kann die Ergebnisse des Naturschutzgutachtens durchaus verändern. Das wäre deshalb von ausschlaggebender Bedeutung, weil nur das Naturschutzgutachten rechtlich in der Lage ist, ggfs. eine Nicht-Bebauung zu erzwingen (s. Baggern am Klosterberg).